AUSSCHREIBUNG
JÄHRLICHES BUNDES-VEREINSZUSCHUSSPROGRAMM
DER ASKÖ
FÜR DAS JAHR 2021
gemäß §10 Abs. 6 BSFG
ASKÖ-Mitgliedsvereine können im Jahr 2021 für Zwecke der Förderung eines
Vereinszuschusses für folgende Inhalte Anträge stellen:
- Einsatz ausgebildeter Trainerinnen/Trainer (Übungsleiterinnen/Übungsleiter, Instruktorinnen/Instruktoren) und Funktionärinnen/Funktionäre im Verein;
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
- Teilnahme an und Durchführung von Wettkämpfen,
- Unterstützung des nationalen Trainings- und Wettkampfbetriebs und/oder Bereitstellung der dafür notwendigen Infrastruktur;
- Errichtung, Erhaltung, Miete und Instandhaltung von Sportstätten unter besonderer Beachtung von Barrierefreiheit
- Anschaffung und Instandhaltung von Sportgeräten
Die Modalitäten von Gewährung, Auszahlung, Verwendung und Abrechnung müssen
entsprechend dem Bundes-Sportförderungsgesetz eingehalten werden.
Bei Teilnehmerlisten ist neben dem Namen auch der jeweilige ASKÖ-Verein anzuführen.
Der Förderung ist auch ein Sachbericht über die Verwendung der eingesetzten Mittel
beizuschließen. Unberechtigt eingesetzte Fördermittel sind an die ASKÖ zurück zu leiten.