BETRIEBSZEITENREGELUNG
außerhalb der Dienstzeiten der Militärflugleitung
Montag bis Donnerstag (werktags) von 16:00 bis 18:00 Uhr Ortszeit und
Freitag (werktags) von 13:30 bis 18:00 Uhr Ortszeit ist vom 1. April bis 30. September ein Betriebsleiter eingeteilt.
Sollte nach 18:00 Uhr noch Flugvorhaben geplant werden,bzw. wird eine spätere Landung vom Bundesheer bei Betriebsübergabe bekannt gegeben, so ist dies beim BL telefonisch unter 02622-28120 oder 0676-9330859 vor 1800 Uhr anzumelden.
Bei Bedarf ist der Betriebsleiter bis 20:30 Uhr Ortszeit (max. ECET), bzw. von 20:30 bis 21:00 Uhr Ortszeit (max. ECET) nur bei Landungen nach Überland- und Fallschirmspringerabsetzflügen anwesend.
ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG
Da die Militärflugleitung eine halbe Stunde vor deren Dienstende (Mo. bis Do. 16:00 und Fr. 13:30) den Flugbetrieb einstellt und der Zivile Betriebsleiter erst nach dem militärischen Dienstende den Betrieb aufnehmen darf, sind von
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15:30 bis 16:00
und
Freitag in der Zeit von 13:00 bis 13:30
keine Flugbewegungen möglich!
Samstag, Sonn-und Feiertage vom 1. Oktober bis 30. April:
Ab Ortszeit: | Bis Ortszeit: | Einschränkung: |
07:00 | 20:30 | keine Einschränkung |
20:30 | 21:00 |
nur Landungen nach Überland- und
(max. ECET) Fallschirmspringer-Absetzflügen .
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Samstage vom 1. Mai bis 30. September:
Ab Ortszeit:
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Bis Ortszeit: | Einschränkung: |
07:00 | 12:30 | keine Einschränkung |
12:30 | 12:45 |
nur Landungen nach einem vor 12:30 Uhr gestarteten
Schlepp- Überland- und Fallschirmspringer Absetzflug.
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12:30 | 14:30 |
Flüge nur mit lärmarmen Flugzeugen (gem. Bescheid) von
mind. 20 Minuten Dauer>>(einschl. Schleppflüge), die über die Pflichtmeldepunkte hinausgehen.Keine Platzrunden!!!
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14:30 | 20:30 | keine Einschränkung |
20:30 | 21:00 |
nur Landungen nach Überland- und
Fallschirmspringer-Absetzflügen. (max. ECET)
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Sonn- und Feiertage vom 1. Mai bis 30. September:
Ab Ortszeit:
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Bis Ortszeit: | Einschränkung: |
07:00 | 12:30 |
Flüge von mind. 20 Minuten Dauer>>(einschließlich Schleppflüge), die über die Pflichtmeldepunkte hinausgehen.Dies gilt auch für lärmarme Schleppflugzeuge.
Für lärmarme Flugzeuge keine Einschränkungen
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12:30 | 12:45 |
nur Landungen nach einem vor 12:30 Uhr gestarteten
Schlepp- Überland- und Fallschirmspringer-Absetzflug.
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12:30 | 14:30 |
Flüge nur mit lärmarmen Flugzeugen (gem. Bescheid) von
mind. 20 Minuten Dauer>>(einschl. Schleppflüge), die über die Pflichtmeldepunkte hinausgehen.Keine Platzrunden!!!
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14:30 | 20:30 |
Flüge von mind. 20 Minuten Dauer>>(einschließlich Schleppflüge), die über die Pflichtmeldepunkte hinausgehen.Dies gilt auch für lärmarme Schleppflugzeuge.
Für lärmarme Flugzeuge keine Einschränkungen
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20:30 | 21:00 |
nur Landungen nach Überland- und
Fallschirmspringer-Absetzflügen. (max. ECET)
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Betriebzeitenbeginn des eingeteilten Betriebsleiter:
1. April bis 30. September 08:00 Uhr loc.
1. Oktober bis 31. März 09:00 Uhr loc. !
WENN EIN MOTORFLUGZEUG NICHT AM SELBEN TAG ZURÜCKKEHRT IST DIES UNBEDINGT DEM BETRIEBSLEITER MITZUTEILEN! SOLLTE DIES NICHT GESCHEHEN MUSS DAS LUFTFAHRZEUG BEI BETRIEBSSCHLUSS ALS ABGÄNGIG GEMELDET WERDEN!
Lärmarme Flugzeuge : lt. Liste im Betriebsleiterraum!
Der Winden- u. Segelflugbetrieb zum Zwecke der Durchführung von Langstrecken- u. Rekordversuchen darf außerhalb der oben festgelegten Betriebszeiten erfolgen. Derartige Flugbewegungen bedürfen jedoch der vorherigen Meldung an die Militärflugleitung.
Den Anweisungen der Flugbetriebs- und Startleiter ist Folge zu leisten!